Arbeitskreis Textilunterricht NRW

Arbeitskreis Textilunterricht NRW
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Textilunterricht in NRW
  Ziele und Aufgaben

 

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Der Vorstand
  Ausschnitt aus der Satzung

   
     

Impressum
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Datenschutzerklärung    

Wer sind wir?

- ein schulformübergreifender Zusammenschluß von KollegInnen,
  die das FachTextilgestaltung unterrichten
- ein privater Verband
- der seit 1972 besteht
- dem über 500 Fachkolleginnen angehören
- der sich durch einen Jahresbeitrag von 50,- € finanziert

Was wollen wir?

- den Erhalt des Faches Textilgestaltung im Fächerkanon der
  allgemeinbildenden Schulen durchfechten und sichern
- die Neuorientierung des Faches bewußt machen
- die Koedukation
- die Entfaltungsmöglichkeiten des Begabungspotentials auf kognitiver,
  emotionaler und besonders der psychomotorischen Ebene stärker herausstellen
- die Isolation zwischen KollegInnen und Schulformen durch
  umfassende Informationen sowie Fortbildungen abbauen

Was tun wir?

- zweimal jährlich eine Zeitschrift herausgeben mit Informationen über
  das schulpolitische Geschehen in bezug auf das Fach Textilgestaltung
- die Arbeit des Vorstandes
- die jährlich einmal stattfindende Mitgliederversammlung und Fortbildungsveranstaltung
- regional stattfindende Fortbildungen, Ausstellunge, regionale Arbeitsgruppen etc.
- durchgeführte praktische Unterrichtsreihen bzw. Unterrichtstips, die von Kolleginnen
  erstellt und erprobt wurden
- einmal jährlich eine Fortbildungsveranstaltung und Mitgliederversammlung durchführen
  an unterschiedlichen Orten in NRW mit wechselnder Thematik
- Ideenaustausch zwischen KollegInnen aller Schulformen in regionalen Gruppen anregen
  (Der Erfolg hängt vom Engagement und Interesse jeder einzelnen Kollegin ab.)

Der Mitgliedsbeitrag beträgt z.Zt. € 50,-- pro Kalenderjahr

(StudentInnen, ReferendarInnen, arbeitslose KollegInnen zahlen die Hälfte.
Passive Mitgliedschaft zum halben Preis möglich, z.B. für Pensionärinnen.
Einladungen zu Tagungen, keine Zeitung)

Weitere Informationen: ARBEITSKREIS TEXTILUNTERRICHT NRW,
Email: info@aktextil-nrw.de

Laden Sie sich hier ein Beitrittsformular herunter: Beitrittformular

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Textilunterricht in NRW

Textilgestaltung wird in NRW in der Grundschule als Teil des Bereichs Gestaltung und
in allen weiterführenden Schulen in der Sekundarstufe I (Hauptschule, Realschule,
Gesamtschule und Gymnasium) in unterschiedlichem Umfang koedukativ (seit 1975)
unterrichtet. Im Schuljahr 93/94 sind neue Lehrpläne für das Gymnasium (Klassen 5/6)
und die Realschule (Klassen 5 bis 10) erschienen, an deren Entstehung Mitglieder des
ARBEITSKREIS TEXTILUNTERRICHT NRW maßgeblich beteiligt waren. Auch die
Erstellung von Lehrplänen für die Gesamtschule hat der Arbeitskreis initiiert.

"Textilgestaltung in Nordrhein-Westfalen hat sich wie jedes andere Unterrichtsfach
weiterentwickelt, indem es sich neuen Bereichen, wie z.B. den Technischen Textilien
oder der Problematik von Textilien und Umwelt zugewandt hat. Die Mädchenerziehung
als Unterrichtsfach Hand- oder Nadelarbeit, die die Vermittlung traditioneller Techniken
in den Mittelpunkt stellte, hat sich aus verschiedenen Gründen überlebt.
...
Das Fach Textilgestaltung kann in mancher Hinsicht Defizite ausgleichen. Textilien in ihrer
jeweiligen Gestalt sind keine abstrakten Fakten, die mühsam kognitiv erlernt werden müssen.
Jeder benutzt sie. Sie sind konkret, sinnlich erfahrbar, leicht zugänglich über Augen und
Tastgefühl. Die Sensomotorik ist bei vielen Kindern verkümmert. Es ist ein wichtiges
Anliegen des Faches, die Hand als Organ zu sehen, das Denkvorgänge beeinflußt und steuert.
...
Wie es die Bezeichnung des Unterrichtsfaches in NRW schon ausdrückt, geht es um die
Gestalt von Textilien: sie zu erleben, zu erfahren, sie zu verändern, zu formen in ihrer Vielfältigkeit.
Welche Funktionen erfüllen textile Materialien oder die aus ihnen gefertigten Gegenstände?
Auf diese Frage soll eine Antwort gefunden werden. Die dritte Ebene, auf der Textilien untersucht
werden, ist die der Bedeutung. In Vergangenheit und Gegenwart sind Textilien in all ihren
Erscheinungsformen in einen Kontext einzuordnen."

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Auszug aus der Satzung des Arbeitskreises Textilunterricht NRW
(Stand September 2009)

§ 1 Name, Sitz und Zweck

Der "Arbeitskreis Textilunterricht NRW" hat seinen Sitz in Düsseldorf und ist rechtskräftig
durch Eintragung in das Vereinsregister. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953 und
zwar insbesondere durch:

a) ständige gegenseitige Information, Erfahrungsaustausch und Anregung der Lehrkräfte auf
dem Gebiet der allgemeinen wie fachspezifischen Theorie des Unterrichts,
b) Disskussion über Probleme unterrichtlicher Verwirklichung der Richtlinien,
c) Zusammenarbeit aller Schulformen mit Unterstützung der Seminare und Hochschulen.

§ 7 Organe des Vereins

a) Vorstand
b) Beirat
c) Mitgliederversammlung

§ 8 Vorstand

a) Der Vorstand des Vereins besteht aus der/dem Vorsitzenden, der/dem stellvertretenden
Vorsitzenden, der/demGeschäftsführer/in, und einer/einem Vertreter/in für Öffentlichkeitsarbeit.
b) Der Vorstand wird auf die Dauer von drei Jahren - vom Tag der Wahl an gerechnet - von der
Mitgliederversammlung gewählt; er bleibt bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt. Der Vorstand
fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen, die von der/dem Vorsitzenden oder von der/dem
stellvertretenden Vorsitzenden schriftlich (per Post, Mail oder Fax) oder fernmündlich werden. Die
Bekanntgabe der Tagesordnung bei der Einberufung ist erforderlich.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder, darunter
der/die Vorsitzende oder der/die stellvertretende Vorsitzende, anwesend sind.
Der Vorstand fasst alle Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet
die Stimme des/der Leiters/in der Vorstandssitzung. Die Vereinigung mehrerer Vorstandsämter
in einer Person ist unzulässig.
c) Tritt ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit zurück, ist in der darauffolgenden
Mitgliederversammlung ein/e Nachfolger/in zu wählen. Sind mehr als drei Vorstandsposten vakant,
ist innerhalb von sechs Wochen, jedoch nicht vor Ablauf von vier Wochen unter Angabe der
Tagesordnung eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.

§ 9 Beirat

a) Der Beirat besteht aus bis zu zwei Vertreter/n/innen der Schulformen
(Grund-, Haupt-, Förder-, Real-, Sekundar-, Gesamtschulen, Gymnasien)
sowie aus bis zu zwei Vertreter/n/innen von Fachleiter/n/innen .

b) Die Mitglieder des Beirates haben die Aufgabe, die Interessen ihrer Schulform gegenüber
dem Vorstand zu vertreten. Der Beirat ist in der Regel zu jeder Vorstandssitzung einzuberufen.
Er ist bei Beschlussfassungen stimmberechtigt.

c) Der Beirat wird wie der Vorstand für die Dauer von drei Jahren -vom Tag der Wahl an gerechnet-
von der Mitgliederversammlung gewählt; er bleibt bis zur Neuwahl des Beirates im Amt.

§ 10 Mitgliederversammlung

Mindestens einmal im Jahr, möglichst zu Beginn des Kalenderjahres, hat eine ordentliche
Mitgliederversammlung stattzufinden. Ihr obliegt vor allem:
a) die Entgegennahme des Jahresberichts, der Jahresabrechnung des Vorstandes sowie des
Kassenberichts.
b) Die Wahl bzw. Abwahl der Mitglieder des Vorstandes, des Beirates und zweier Kassenprüfer/innen.
Eine/r der Kassenprüfer/innen soll Steuerberater/in sein.
c) die Festsetzung des Jahresbeitrags der Mitglieder.
d) die Beschlussfassung über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Vereins.
Die Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand schriftlich unter Angabe der Tagesordnung und unter
Einhaltung einer Frist von mindestens sechs Wochen einzuberufen. Die Mitgliederversammlung fasst
Beschlüsse im allgemeinen mit einfacher Stimmenmehrheit der Erschienenen.
Bei Satzungsänderungen ist eine zweidrittel Mehrheit notwendig.

Hier können Sie die Satzung downloaden!

 

Impressum

Die Homepage wird gestaltet vom
Arbeitskreis Textilunterricht NRW e.V.
Gemeinnütziger Verein, eingetragen beim Amtsgericht Düsseldorf, VR 5056
Adresse der Geschäftsstelle: Am Turm 12, 45239 Essen, Tel: 0201-6177330
Email der Geschäftsstelle: info@aktextil-nrw.de


1. Vorsitzende: Carmen Klanke, carmenklanke@web.de
2. Vorsitzende: Anette Hoffschwelle
Geschäftsführerin: Melanie Groß
Vertreterin für Öffentlichkeitsarbeit: Eleonore Beckers

 

Diese Homepage wurde designed von infinite.sign    © Arbeitskreis Textilunterricht NRW e.V.

Sie wird regelmäßig aktualisiert von Melanie Groß.

 

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