Arbeitskreis
Textilunterricht NRW |
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Textilunterricht
in NRW |
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Wer sind
wir?
- ein schulformübergreifender Zusammenschluß
von KollegInnen,
die das FachTextilgestaltung unterrichten
- ein privater Verband
- der seit 1972 besteht
- dem über 500 Fachkolleginnen angehören
- der sich durch einen Jahresbeitrag von 50,- € finanziert
Was wollen wir?
- den Erhalt des Faches Textilgestaltung im Fächerkanon der
allgemeinbildenden Schulen durchfechten und sichern
- die Neuorientierung des Faches bewußt machen
- die Koedukation
- die Entfaltungsmöglichkeiten des Begabungspotentials auf kognitiver,
emotionaler und besonders der psychomotorischen Ebene stärker
herausstellen
- die Isolation zwischen KollegInnen und Schulformen durch
umfassende Informationen sowie Fortbildungen abbauen
Was tun wir?
- zweimal jährlich eine Zeitschrift herausgeben mit Informationen über
das schulpolitische Geschehen in bezug auf das Fach
Textilgestaltung
- die Arbeit des Vorstandes
- die jährlich einmal stattfindende Mitgliederversammlung und
Fortbildungsveranstaltung
- regional stattfindende Fortbildungen, Ausstellunge, regionale Arbeitsgruppen
etc.
- durchgeführte praktische Unterrichtsreihen bzw. Unterrichtstips, die von
Kolleginnen
erstellt und erprobt wurden
- einmal jährlich eine Fortbildungsveranstaltung und Mitgliederversammlung
durchführen
an unterschiedlichen Orten in NRW mit wechselnder Thematik
- Ideenaustausch zwischen KollegInnen aller Schulformen in regionalen Gruppen
anregen
(Der Erfolg hängt vom Engagement und Interesse jeder einzelnen
Kollegin ab.)
Der Mitgliedsbeitrag beträgt z.Zt. € 50,--
pro Kalenderjahr
(StudentInnen, ReferendarInnen, arbeitslose KollegInnen zahlen die Hälfte.
Passive Mitgliedschaft zum halben Preis möglich, z.B. für Pensionärinnen.
Einladungen zu Tagungen, keine Zeitung)
Weitere Informationen: ARBEITSKREIS
TEXTILUNTERRICHT NRW,
Email: info@aktextil-nrw.de
Laden Sie sich hier ein Beitrittsformular herunter: Beitrittformular
Textilgestaltung wird in NRW in der
Grundschule als Teil des Bereichs Gestaltung und
in allen weiterführenden Schulen in der Sekundarstufe I (Hauptschule, Realschule,
Gesamtschule und Gymnasium) in unterschiedlichem Umfang koedukativ (seit 1975)
unterrichtet. Im Schuljahr 93/94 sind neue Lehrpläne für das Gymnasium (Klassen
5/6)
und die Realschule (Klassen 5 bis 10) erschienen, an deren Entstehung
Mitglieder des
ARBEITSKREIS TEXTILUNTERRICHT NRW maßgeblich beteiligt waren. Auch die
Erstellung von Lehrplänen für die Gesamtschule hat der Arbeitskreis initiiert.
"Textilgestaltung in
Nordrhein-Westfalen hat sich wie jedes andere Unterrichtsfach
weiterentwickelt, indem es sich neuen Bereichen, wie z.B. den Technischen
Textilien
oder der Problematik von Textilien und Umwelt zugewandt hat. Die
Mädchenerziehung
als Unterrichtsfach Hand- oder Nadelarbeit, die die Vermittlung traditioneller
Techniken
in den Mittelpunkt stellte, hat sich aus verschiedenen Gründen überlebt.
...
Das Fach Textilgestaltung kann in mancher Hinsicht Defizite ausgleichen.
Textilien in ihrer
jeweiligen Gestalt sind keine abstrakten Fakten, die mühsam kognitiv erlernt
werden müssen.
Jeder benutzt sie. Sie sind konkret, sinnlich erfahrbar, leicht zugänglich über
Augen und
Tastgefühl. Die Sensomotorik ist bei vielen Kindern verkümmert. Es ist ein
wichtiges
Anliegen des Faches, die Hand als Organ zu sehen, das Denkvorgänge beeinflußt
und steuert.
...
Wie es die Bezeichnung des Unterrichtsfaches in NRW schon ausdrückt, geht es um
die
Gestalt von Textilien: sie zu erleben, zu erfahren, sie zu verändern, zu formen
in ihrer Vielfältigkeit.
Welche Funktionen erfüllen textile Materialien oder die aus ihnen gefertigten
Gegenstände?
Auf diese Frage soll eine Antwort gefunden werden. Die dritte Ebene, auf der
Textilien untersucht
werden, ist die der Bedeutung. In Vergangenheit und Gegenwart sind Textilien in
all ihren
Erscheinungsformen in einen Kontext einzuordnen."
Auszug aus der Satzung des Arbeitskreises
Textilunterricht NRW
(Stand September 2009)
§ 1 Name,
Sitz und Zweck
Der "Arbeitskreis Textilunterricht NRW" hat seinen Sitz in Düsseldorf
und ist rechtskräftig
durch Eintragung in das Vereinsregister. Er verfolgt ausschließlich und
unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953
und
zwar insbesondere durch:
a) ständige gegenseitige Information, Erfahrungsaustausch und Anregung der
Lehrkräfte auf
dem Gebiet der allgemeinen wie fachspezifischen Theorie des Unterrichts,
b) Disskussion über Probleme unterrichtlicher Verwirklichung der Richtlinien,
c) Zusammenarbeit aller Schulformen mit Unterstützung der Seminare und
Hochschulen.
§ 7 Organe
des Vereins
a) Vorstand
b) Beirat
c) Mitgliederversammlung
§ 8 Vorstand
a) Der Vorstand des Vereins besteht aus der/dem Vorsitzenden, der/dem
stellvertretenden
Vorsitzenden, der/demGeschäftsführer/in, und einer/einem Vertreter/in für
Öffentlichkeitsarbeit.
b) Der Vorstand wird auf die Dauer von drei Jahren - vom Tag der Wahl an
gerechnet - von der
Mitgliederversammlung gewählt; er bleibt bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt.
Der Vorstand
fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen, die von der/dem Vorsitzenden oder
von der/dem
stellvertretenden Vorsitzenden schriftlich (per Post, Mail oder Fax) oder fernmündlich werden. Die
Bekanntgabe der Tagesordnung bei der Einberufung ist erforderlich.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der
Vorstandsmitglieder, darunter
der/die Vorsitzende oder der/die stellvertretende Vorsitzende, anwesend sind.
Der Vorstand fasst alle Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei
Stimmengleichheit entscheidet
die Stimme des/der Leiters/in der Vorstandssitzung. Die Vereinigung mehrerer
Vorstandsämter
in einer Person ist unzulässig.
c) Tritt ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit zurück, ist in der
darauffolgenden
Mitgliederversammlung ein/e Nachfolger/in zu wählen. Sind mehr als drei
Vorstandsposten vakant,
ist innerhalb von sechs Wochen, jedoch nicht vor Ablauf von vier Wochen unter
Angabe der
Tagesordnung eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.
§ 9 Beirat
a) Der Beirat besteht aus bis zu zwei Vertreter/n/innen der Schulformen
(Grund-, Haupt-, Förder-, Real-, Sekundar-, Gesamtschulen, Gymnasien)
sowie aus bis zu zwei Vertreter/n/innen von Fachleiter/n/innen
.
b) Die Mitglieder des Beirates haben die Aufgabe, die Interessen ihrer Schulform gegenüber
dem Vorstand zu vertreten. Der Beirat ist in der Regel zu jeder Vorstandssitzung einzuberufen.
Er ist bei Beschlussfassungen stimmberechtigt.
c) Der Beirat wird wie der Vorstand für die Dauer von drei Jahren -vom Tag der Wahl an gerechnet-
von der Mitgliederversammlung gewählt; er bleibt bis zur Neuwahl des Beirates im Amt.
§ 10 Mitgliederversammlung
Mindestens einmal im Jahr, möglichst zu Beginn des Kalenderjahres, hat eine
ordentliche
Mitgliederversammlung stattzufinden. Ihr obliegt vor allem:
a) die Entgegennahme des Jahresberichts, der Jahresabrechnung des Vorstandes
sowie des
Kassenberichts.
b) Die Wahl bzw. Abwahl der Mitglieder des Vorstandes, des Beirates und zweier
Kassenprüfer/innen.
Eine/r der Kassenprüfer/innen soll Steuerberater/in sein.
c) die Festsetzung des Jahresbeitrags der Mitglieder.
d) die Beschlussfassung über Satzungsänderungen und über die Auflösung des
Vereins.
Die Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand schriftlich unter Angabe der
Tagesordnung und unter
Einhaltung einer Frist von mindestens sechs Wochen einzuberufen. Die
Mitgliederversammlung fasst
Beschlüsse im allgemeinen mit einfacher Stimmenmehrheit der Erschienenen.
Bei Satzungsänderungen ist eine zweidrittel Mehrheit notwendig.
Hier können Sie die Satzung downloaden!
Die Homepage wird gestaltet vom
Arbeitskreis Textilunterricht NRW e.V.
Gemeinnütziger Verein, eingetragen beim Amtsgericht Düsseldorf, VR 5056
Adresse der Geschäftsstelle: Am Turm 12, 45239 Essen, Tel: 0201-6177330
Email der Geschäftsstelle: info@aktextil-nrw.de
1. Vorsitzende: Carmen Klanke, carmenklanke@web.de
2. Vorsitzende: Anette Hoffschwelle
Geschäftsführerin: Melanie Groß
Vertreterin für Öffentlichkeitsarbeit: Eleonore Beckers
Diese Homepage wurde designed von infinite.sign © Arbeitskreis Textilunterricht NRW e.V.
Sie wird regelmäßig aktualisiert von Melanie Groß.
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Quelle: Muster-Datenschutzerklärung von anwalt.de